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Gängig zur Abgrenzung von Regionen sind zwei Kriterien, das Homogenitätskriterium und das Funktionalitätskriterium.

  • Bei ersteren werden Gebietseinheiten zu homogenen Regionen zusammengefasst, welche einander in bestimmten Indikatoren sehr ähnlich sind. Beispiele für solche Indikatoren sind das Einkommensniveau, eine gleiche Geologie, ein ähnliches Klima.
  • Nach dem Funktionalitätsprinzip werden Gebietseinheiten zusammengefasst, welche miteinander nach bestimmten Indikatoren in besonders enger Verbindung bzw. wechselseitiger Abhängigkeit stehen. Beispiele für die Abgrenzung solch einer Region sind Verflechtungen wirtschaftlicher Faktoren, ökologischer Systeme oder der Hydrographie.

Beide Abgrenzungsprinzipien unterliegen in der Praxis teilweise aber den Einschränkungen genereller Verfügbarkeit entsprechender Daten, wie amtlicher Statistik oder der Ökologie. Aus diesem Grunde stellt die Gliederung nach dem Verwaltungsprinzip eine weitere Möglichkeit dar. Hierbei sind die Regionen administrative Einheiten wie z. B. Länder oder Gemeinden, welche durch spezifische sozi-institutionelle Strukturen geprägt sind, ausgewiesene Schutzgebiete, oder Gültigkeitszonen von Abkommen. Dadurch können auch Planungsregionen entstehen, deren Abgrenzung sich aus Planzielen ergibt. Die Verwaltungs- oder Planungsregionen werden oftmals, bei der Regionsabgrenzungen nach dem Homogenitäts- oder Funktionalprinzip, als administrative Einheiten zu Grunde gelegt, da es zuverlässige statistische Daten oft nur auf dieser Basis gibt.

Funktional lässt sich eine regionale Eingrenzung immer mit einer Intention verknüpfen, die einen bestimmten Aspekt in den Vordergrund stellt; naturräumlich-geographische, kulturhistorische, ökologische, soziale und ökonomische Aspekte werden dabei unterschiedlich gewichtet und kombiniert. So werden z. B. Wirtschaftsregionen primär aus sozio-ökonomischer Perspektive mit dem Ziel definiert, Wertschöpfungspotenziale besser zu nutzen und Arbeitsplätze zu schaffen.